Die Klassenberatungsstunde bzw. SV-Stunde ist in manchen Bundesländern (NRW, Thüringen, Berlin, Brandenburg) im Schulgesetz verankert. Das heißt, ein Mal pro Monat darf sich die Klasse während der Unterrichtszeit zu ihren Themen oder Projekten der SV beraten. In anderen Bundesländern ist eine Aushandlung mit der Schulleitung nötig.
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Aufgaben von Schülersprecherteams / SV-Vorständen
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